Handball: Haftmittel in den Oberligen möglich
Liebe Leserinnen, liebe Leser.
Das erweiterte Präsidium des Hessischen Handball-Verbands e.V. hat in seiner Sitzung am 24. April 2021 beschlossen, die Benutzung von Haftmitteln in den Oberligen der Männer, Frauen, Jugend A und B zu ermöglichen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in der Heimspiel-Halle Haftmittel verwendet werden darf. Dafür ist die Zustimmung des Halleneigners und die Erklärung eines entsprechenden Haftungsausschlusses des Heimvereins gegenüber dem Verband nötig.
Die Anträge zur Nutzung der Haftmittel in den genannten Klassen können ab sofort bei der Geschäftsstelle des HHV gestellt werden. Die benötigten Antragsformulare hierzu können von der Homepage des HHV (Formulare für den Spielbetrieb) heruntergeladen werden. Die Antragsfrist für die Saison 2021/22 endet am 30. Juni 2021.
Bleibt gesund, passt auf Euch auf und haltet Abstand.