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Handball: Hessischer Handballverband fasst neue Beschlüsse

Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Alle.

Der Hessische Handballverband hat aufgrund der neuen Verordnungen des Landes Hessen zur Corona-Pandemiebekämpfung folgende Beschlüsse gefasst und der Spielbetrieb des HHV wird unter den durch die Verordnung des Landes Hessen vorgegebenen Maßgaben wie folgt weiter geführt: 
 
Im Erwachsenenbereich gilt ab sofort:
 
Der Spiel- und Trainingsbetrieb wird unter Beachtung der 3G+ Regel durchgeführt, was heißt, es dürfen nur Geimpfte, Genesene oder mit einem PCR-Test Getestete als Spieler/Spielerinnen am Spielbetrieb teilnehmen. 
 
Für den Jugendbereich gilt folgendes: 
 
Es dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Spieler/Spielerinnen am Spielbetrieb teilnehmen. Für Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das durchgängig geführte Testheft der Schulen weiterhin als Testnachweis. Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, werden als Erwachsene behandelt und müssen ggf. einen PCR-Test vorweisen. Jugendliche, die keine Schule besuchen, werden wie Erwachsene behandelt. 
 
Regeln für den Zuschauerbereich: 
 
Hier gilt die Regelung, dass Vereine den Zugang für Zuschauer nach Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf der 2G- oder 3G+ Regelung gestalten können. Neu und wichtig ist hierbei nur, dass für Zuschauer auch hier nur der PCR-Test gilt. 
 
Die Regelungen für Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Trainer und Offizielle: 
 
Für den Personenkreis der ehrenamtlich Tätigen, also Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretäre, Trainer und Offizielle gilt nach wie vor die 3G-Regel. Das heißt, dieser Personenkreis kann mit dem Nachweis von zwei Antigentests (mit Zertifikat) pro Woche wie bisher am Spielbetrieb teilnehmen, sofern diese Personen nicht geimpft oder genesen sind. 
 
Für die Spiele mit Mannschaften aus Bayern gelten folgende Sonderregelungen:
 
Im Jugendspielbetrieb gelten die gleichen Regelungen wie in Hessen. Für bayerische Schülerinnen und Schüler gilt in Hessen der Schülerausweis als Testnachweis. Spieler und Spielerinnen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, müssen ggf. einen negativen PCR- Test vorweisen.
 
Im Erwachsenenspielbetrieb gilt in Bayern die 2G-Regel und es dürfen nur geimpfte oder genesene Spieler und Spielerinnen am Spielbetrieb teilnehmen. Spielen bayerische Mannschaften in Hessen gelten die hessischen Regelungen, also 3G+.

Falls Mannschaften aufgrund der bayerischen 2G-Regelung Probleme bei der Austragung eines Spiels in Bayern haben, kann die bayerische Heimmannschaft gegebenenfalls einen Antrag auf kostenfreie Verlegung des Spiels stellen oder das Heimrecht mit der hessischen Mannschaft tauschen.
Die hessischen Regelungen für Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Trainer und Offizielle gelten in Bayern nicht. 
 
 
Bereits am 21. Oktober hatte der HHV eine Pressemitteilung herausgegeben. Damals hieß es unter Punkt 1.: Für alle am Spielbetrieb Beteiligten (Spieler, Offizielle, Schiedsrichter und ZN/SK) gilt im Hessischen Handball-Verband die 3G-Regel. Die Durchführung von Spielen unter Anwendung der 2G-Regel ist nicht gestattet.
 
Diese PM wurde nun von der vom 11. November aufgehoben.
 
 
Bleibt gesund und passt auf Euch auf.