Liebe Leserinnen, liebe Leser.
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Liebe Leserinnen, liebe Leser.
Die schlechte Nachricht: die Tennishallen sind noch immer geschlossen. Die gute Nachricht: die Sommerrunde ist terminiert. Das hat der Bayerische Tennisverband jüngst in Bezug auf die Corona-Situation bekannt gegeben.
Der BTV ist, trotz der Besorgnis erregenden Entwicklung der Pandemie nach wie vor der Meinung, dass der Tennissport unter Einhaltung der vorliegenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen gefahrlos ausgeübt werden kann. Deshalb hält der BTV, gemeinsam mit dem TC RW Gerbrunn beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereichten Normenkontrollantrag zur Aufhebung des aktuell bis zum 31. Januar gültigen Tennisverbotes fest. Bisher liegt von Seiten des Gerichts noch keine Entscheidung vor.
Der Ausschuss des Deutschen Tennisbundes für Ranglisten- und Leistungsklassen hat in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, die bestehende Aussetzung der Ranglisten- und Leistungsklasssen-Wertung bis zum 31. Januar zu verlängern.
Liebe Leserinnen, liebe Leser.
Liebe Leserinnen, liebe Leser.
Jetzt gibt es ein totales Tennisverbot in Bayern. Ohne Vorankündigung hat die bayerische Staatsregierung nun auch den organisierten Freizeitsport auf Sportstätten unter freiem Himmel gänzlich untersagt. Grundlage ist die jüngst veröffentlichte 9. bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vom 01. Dezember.
Was heißt das konkret? Tennis ist in Bayern nicht nur in der Halle, sondern nun auch auf den Freiplätzen (Allwetterplätzen) offiziell verboten. Nur Profis und Kaderathleten dürfen überhaupt noch spielen.
Der BTV hat für diese Vorgehensweise und Entscheidung keinerlei Verständnis. Da die Staatsregierung eine differenzierte Betrachtungsweise bezüglich des Infektionsschutzes grundsätzlich ablehnt, wird der Bayerische Tennisverband, wie angekündigt, den Klageweg beschreiten.
Auch Golf nicht möglich
Die seit dem 01. Dezember in Bayern geltenden neuen Coronavirus-Schutzmaßnahmen treffen auch die Golfclubs, denn wie in der Verordnung zu lesen ist, ist die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt. Davon sind die bayerischen Golfanlagen samt den Übungseinrichtungen und eventuellen Kurzplätzen betroffen.
Alles schlimm und unsere Geduld wird auf eine harte Probe gestellt… aber die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut.
Bleibt gesund, passt auf Euch auf und haltet Abstand!