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Tennis: Abmeldefrist für die Übergangssaison 2020 verlängert

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Es gibt wieder etwas Neues in Sachen Medenspiele, sprich “Übergangssaison 2020”. 

Wie wir ja alle wissen, darf seit ein paar Tagen wieder Tennis in Bayern gespielt werden und die Medenrunde, die als „Übergangssaison 2020“ gehandhabt wird, soll am 08. Juni beginnen. Viele Vereine sind sich noch immer nicht sicher, ob sie ihre Mannschaften dieses Jahr melden sollen oder nicht, überlassen die Entscheidung überwiegend den Mannschaften selbst. Den Vereinen steht es heuer frei, ihre Teams noch ohne Konsequenzen beim Bayerischen Tennisverband bzw. dem zuständigen Bezirk abzumelden. Wie der Vorstandsvorsitzende des Tennisbezirks Unterfranken, Walter Haun, berichtete, haben sich die Bezirke mit dem BTV darauf verständigt, die Frist für die Abmeldung von Mannschaften noch einmal zu verlängern. Sie war bereits zuvor vom 17. Mai auf den 24. Mai verlängert worden. „Nun können die Vereine noch bis zum 29. Mai zurück ziehen, können auch namentlich ihre Mannschaften noch einmal verändern“, sagte Haun. 

Bis dahin hoffen die Verantwortlichen, dass vom Innenministerium weitere Rahmenbedingungen für den Wettspielbetrieb der Übergangssaison 2020 zu erfahren sind und dann noch mehr Klarheit für alle Beteiligten herrscht.  

Walter Haun sagte, dass im Bezirk Unterfranken die Übergangssaison 2020 am Wochenende der 24. Kalenderwoche beginnt. Das heißt, dass es am 13./14. Juni losgehen soll. Stand heute, nehmen 25 Prozent der ursprünglich gemeldeten Mannschaften in Unterfranken nicht an der Übergangssaison teil. 

In Sachen Doppelspiel ist bisher von der bayerischen Regierung noch keine Entscheidung getroffen worden und ein klassisches Doppelspiel um Punkte ist derzeit noch nicht erlaubt. Es gilt allerdings weiterhin die Regel, dass zu viert auf einem Platz trainiert werden darf. Es dürfen Trainingsformen – mit und ohne Trainer – unter Einhaltung der Abstandsregelungen zwischen den Spielpartnern, mindestens 1,5 Meter, durchgeführt werden. 

Für die Vereinsgastronomie gilt folgendes (Stand 20. Mai): 

Seit 18. Mai ist in Bayern wieder eine Außengastronomie unter Einschränkungen möglich. Allerdings sind wegen der Corona-Pandemie mehrere Auflagen zu beachten. Grundsätzlich gelten für Gaststätten auf Vereinsanlagen die Bestimmungen der bayerischen Staatsregierung für die Gastronomie.

Für Vereine mit Eigenbewirtung liegt dem BTV noch keine Genehmigung vom Ministerium vor.  Einige Landratsämter haben dies auf Nachfrage ausdrücklich verboten. Bis eine offizielle Genehmigung vorliegt, sind die Clubterrassen also weiterhin nicht zu öffnen, außer es liegt eine Gastronomie-Konzession vor. In diesem Fall müssen sich die Gastronomen über die genauen Bedingungen zur Öffnung informieren. 

 

Bleibt gesund, haltet Abstand, passt auf Euch auf!