Liebe Leserinnen, liebe Leser.
Die Meldung am frühen Freitagmorgen schlug nicht nur im Tennissport ein wie eine Bombe. In Bayern müssen vom letzten Freitag an aufgrund der Corona-Krise fast alle Indoor-Sportstätten geschlossen bleiben. Lediglich der Schul- und Profisport bleibt im November in Innenräumen erlaubt. Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Mit der neuen Regelung müssen also auch Fitnessstudios trotz des Urteils wieder schließen.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde die Verordnung veröffentlicht, in der generell der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt wird.
Dies betrifft auch die Tennishallen. In Bayern wurde die Winterrunde schon auf Eis gelegt, Turniere sind untersagt und auch die unterfränkischen Senioren-Meisterschaften, die im November stattfinden sollten, mussten ersatzlos gestrichen werden.
Für Sport gilt nur die Ausnahme, dass allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands Sportplätze unter freiem Himmel genutzt werden dürfen.
Dabei hatte der Präsident des Deutschen Tennisbund, Ulrich Klaus, noch am Donnerstag mit einem persönlichen Schreiben an die zuständigen Minister und Senatoren der Länder gewandt, in denen ein Verbot besteht, und für eine einheitliche, deutschlandweite Erlaubnis zum Tennisspielen in der Halle geworben.
Bisher war in zwölf Bundesländern Tennis in der Halle unter Corona-konformen Vorgaben möglich. In Baden-Württemberg dürfen nur zwei Personen in einer Halle zeitgleich spielen, unabhängig von der Anzahl der Tennisplätze. Lediglich Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatten ein grundsätzliches Verbot verordnet. Nun gehört Bayern auch dazu.
Der Bayerische Tennisverband befindet sich in Abstimmung mit anderen Interessenvertretern des bayerischen und nationalen Sports über die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Walter Haun, Bezirksvorsitzender des Tennisbezirk Unterfranken sagt: „Wir müssen akzeptieren, was ein Gericht entschieden hat. Trotzdem hätte ich mir etwas mehr Fingerspitzengefühl der bayerischen Regierung in Bezug auf diese Entscheidung erwartet.”
BTV-Präsident fordert differenziertes Vorgehen
Der Präsident des Bayerischen Tennisverbandes (BTV), Helmut Schmidbauer, fordert ein differenziertes Vorgehen in der Bekämpfung gegen die Corona-Pandemie. Der BTV hat bisher die Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung im Wesentlichen unterstützt und stets der Gesundheit der ehrenamtlichen Vereinsfunktionäre, der Trainerinnen und Trainer sowie aller Tennisspielerinnen und Tennisspieler im Freistaat höchste Priorität eingeräumt. Die Entscheidung, die das bayerische Gesundheitsministerium nun getroffen hat, dass sämtliche Indoor-Sportstätten ab Freitag, 13. November, geschlossen werden müssen, somit auch die Tennishallen, stößt beim BTV allerdings aus vielerlei Gründen auf Unverständnis.
Helmut Schmidbauer sagt, dass die Kurzfristigkeit der Maßnahme nicht nachvollziehbar sei und zu Recht für enormen Unmut an der Basis sorge. Auch ist für den BTV der Gleichbehandlungs-Grundsatz als Begründung, mit der pauschalen Schließung aller Sporthallen des Individualsports die gerichtliche Öffnung der Fitnessstudios zu verhindern, nicht akzeptabel. Jede einzelne dieser Maßnahmen sollte als Hauptgrund den Infektionsschutz beinhalten.
In den Augen des BTV um seinen Präsidenten handele es sich um eine undifferenzierte Maßnahme aufgrund eines ungewünschten Gerichtsurteils. Tennishallen müssen schließen, damit auch die Fitnessstudios geschlossen bleiben!? Das ist nicht erklärbar.
Ein Einzel-Tennisspiel in einer belüfteten Halle bei Einhaltung der Abstandsregeln stellt kein Risiko dar und ist mit der Aktivität zahlreicher Personen in einem Fitnessstudio nicht vergleichbar.
Der BTV fordert daher von der bayerischen Staatsregierung, dass nicht alle Sportarten wegen eines einzelnen in Mithaftung genommen werden, sondern dass in der Beurteilung eine differenzierte Vorgehensweise nach den Kriterien des Infektionsschutzes erfolgt.
Wir sind gespannt, wie es weiter gehen wird und ob der BTV mit seinen Bemühungen etwas ausrichten kann.
Bleibt gesund, passt auf Euch auf und haltet Abstand!