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Freizeit- und Amateursport in Hessen ab 05. November untersagt

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Während in Bayern Tennis unter strengen Auflagen und mit Einschränkungen gespielt werden darf (siehe unseren Artikel: Trotz Lockdown light darf Tennis gespielt werden), wurde unerwartet der Tennisbetrieb in Hessen untersagt. 

Wie der Hessische Tennisverband auf seiner Homepage mitteilte, hat die Landesregierung Freizeit- und Amateursport in ganz Hessen ab dem 05. November bis Ende November untersagt.

Lest nachfolgend den Wortlaut des HTV, den er auf seiner Seite veröffentlicht hat:

Die Hessische Landesregierung hat heute (03. November) die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 05. November bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen…

Am vergangenen Freitag (30. Oktober.) hat die Hessische Landesregierung die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Länder veröffentlicht. Wie wir am Samstag, den 31. Oktober, informiert haben, war der Freizeit- und Amateursport nach dieser Verordnung noch unter gewissen Einschränkungen möglich.

Nun kam es heute, nachdem die Gerüchteküche bereits seit Montag Nachmittag brodelte, zur für uns alle überraschenden und unverständlichen Kehrtwende. Wie man uns nun mitgeteilt hat, hat man die Verordnung am Tage des Inkrafttretens noch einmal geändert – mit gravierenden Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Folge: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird in ganz Hessen ab dem 05. November bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden!

In § 2.2 der Verordnung heißt es nun wörtlich:  „(2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und priva-ten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfeh-lungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfest-stellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.“ 

Was bedeutet das nun für das Tennistraining?
Tennistraining ist somit ausnahmslos für den gesamten November untersagt!

Ändert sich etwas für den Wettkampfsport?
Wie bereits am Wochenende informiert, wird der Turnierbetrieb für den gesamten November eingestellt. Auch der Mannschaftsbetrieb wird mit dieser neuen Entwicklung nun endgültig ausgesetzt. Sofern nicht schon geschehen, informieren die Veranstalter über mögliche Neuansetzungen oder notwendige Absagen.

Wie sieht der HTV diese Entwicklung?
Das gesamte HTV-Präsidium sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind nicht nur von dieser kurzfristigen und überraschenden Entscheidung, sondern auch von der Art der Kommunikation zutiefst enttäuscht. Mit dem Korrigieren einer Verordnung in wesentlichen Punkten am eigentlichen Tag des Inkrafttretens dieser, wird nicht nur das Vertrauen, sondern werden vielmehr die Existenzen unserer großen Tennisgemeinde leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Auf Grund dieser Tatsachen hält sich der HTV offen, rechtliche Schritte gegen diesen Vorgang einzuleiten.

 

Das ist ja natürlich eine harte Entscheidung für alle Sporttreibenden! Aber bitte haltet Euch alle daran. Auch wenn es schwer fällt.

Bleibt gesund, passt auf Euch auf und haltet Abstand!