Liebe Leserinnen, liebe Leser.
Seit Montag, 11. Mai, darf in Bayern wieder Tennis gespielt werden. Doch es gibt strenge Auflagen.
Folgenden Leitfaden hat der Bayerische Tennisverband herausgegeben:
Was müssen die Verantwortlichen für Tennisanlagen beachten?
Das Training muss kontaktlos erfolgen, das heißt, es darf keine Demonstration am Schüler stattfinden und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Es liegt in der Einschätzung des Trainers, Kindergruppen gegebenenfalls auf eine geringere Anzahl zu reduzieren und entsprechende Trainingsformen zu wählen, um dies zu ermöglichen.
Umkleiden und Duschen sind geschlossen zu halten – Toiletten dürfen und sollen geöffnet werden. Auch bei Toiletten sind die Abstandsregeln einzuhalten und durch einen entsprechenden Aushang darauf hinzuweisen.
Es ist immer für ausreichende Menge an Einmal-Handtüchern und Seife im Spender zu sorgen. Wo das Händewaschen mit Seife nicht möglich ist, sind Spender mit Desinfektionsmitteln bereitzuhalten. Ein Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich oder an anderer geeigneter Stelle wird empfohlen.
Die Nutzung von Tennishallen ist untersagt. Gleiches gilt für andere Vereinsräume. Diese dürfen nur dazu genutzt werden, um zum Beispiel Sportgeräte (Ballkörbe etc.) zu holen und zurückzubringen, Buchungssysteme zu bedienen oder für andere zum Spielbetrieb zwingend notwendige, kurzzeitige Tätigkeiten. Diese Nutzungsbeschränkungen müssen Personal, Mitgliedern und Gästen in geeigneter Weise mitgeteilt werden.
Die Clubterrassen dürfen in der Woche vom 11. bis 17. Mai nicht zum Aufenthalt genutzt werden. Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie in Freibereichen wieder öffnen. Das gilt dann entsprechend auch für Clubterrassen. Diese und weitere Öffnungen erfolgen streng nach den behördlichen Vorgaben (Mindestabstand, Maskenpflicht für Personal etc.).
Auf den Plätzen ist dafür zu sorgen, dass die Bänke mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufgestellt werden. Vier Stühle eignen sich gegebenenfalls besser als zwei Bänke.
Wo möglich, sollte sichergestellt werden, dass wenige Gegenstände von mehreren Personen genutzt werden. Jeder Trainer sollte zum Beispiel seinen eigenen Ballkorb/-wagen verwenden, Sammelrohre für Bälle sollen nicht benutzt werden. Wo dies nicht möglich ist, sollten die Materialien beim Nutzungswechsel desinfiziert oder gründlich gereinigt werden.
Mülleimer auf der Anlage sind täglich zu leeren.
Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?
Hygienevorschriften sind zu beachten – auch auf der Tennisanlage (Mindestabstand 1,5 Meter, Niesen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.).
Bei Krankheitssymptomen wie Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh), erhöhte Körpertemperatur/Fieber, Durchfall, Geruchs-oder Geschmacksverlust darf die Anlage nicht betreten werden. Oder bei Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde.
Die Anlage ist in der Woche vom 11.05. bis 17.05. nur zum Spielen zu betreten und nicht zum Aufenthalt. Ab dem 18.05. darf die Clubterrasse wieder gastronomisch genutzt werden, und ein Aufenthalt dort ist erlaubt. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten geöffnet. Weitere Öffnungen erfolgen nach behördlichen Vorgaben.
Tennishallen sowie alle anderen Räume der Clubanlage sind geschlossen und dürfen nicht betreten werden – außer z.B. zum Besuch der Toiletten, zur Platzbuchung, zum Holen von Spielgeräten etc.
Es dürfen bis zu fünf Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen. Das Training muss kontaktlos erfolgen und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Es muss zum Beispiel außerhalb des Platzes gewartet werden, bis die anderen Spieler diesen verlassen haben. Beim Seitenwechsel ist auf verschiedenen Seiten ums Netz zu gehen.
Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln einzuhalten. Ansammlungen zum Beispiel unter Vordächern sind nicht erlaubt. Es ist eine Maske mitzuführen, falls Abstände kurzzeitig nicht einzuhalten sein sollten.
Körperkontakt hat zu unterbleiben. kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüsterntaktischer Überlegungen beim Doppel etc.
Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern.
Eine Infektion auf dem Tennisplatz ist extrem unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, dass im Fall einer Infektion die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Es ist sicherzustellen, dass bei Bedarf den Behörden Auskunft gegeben werden kann, mit wem in den letzten 14 Tagen gespielt wurde.
Desweiteren hat der BTV noch einmal die Bedingungen für die Übergangssaison 2020 veröffentlicht:
Mit der Ausgestaltung der behördlichen Öffnung der Tennisplätze in dieser Woche sind die Chancen auf einen Wettspielbetrieb 2020 unter ordentlichen Bedingungen enorm gestiegen. Doppel wird mit hoher Wahrscheinlichkeit gespielt werden können, auch die Bewirtung wird durch die sukzessive Öffnung der Gastronomie in den nächsten Wochen möglich sein. Weiter wird davon ausgegangen, dass die Nutzung der Sanitärbereiche, wenn auch mit Einschränkungen, gewährleistet werden kann, und auch die An- und Abfahrt mit mehr als zwei Personen im Auto ist zu erwarten. Gegebenenfalls trägt der Beifahrer einen Mundschutz.
Wie bereits mitgeteilt, werden das Recht auf den Regelaufstieg und der Regelabstieg ausgesetzt. Der BTV wird aber seine Möglichkeiten ausschöpfen, um Gruppenersten den Aufstieg zu gewähren, z.B. aufgrund freier Plätze in den darüber liegenden Ligen.
Die Vereine können Mannschaften (Bayernliga und tiefer) im Zeitraum vom 11. bis 17.05. über das BTV-Portal zurückziehen. Wenn Vereine in Altersklassen mehr als eine Mannschaft besitzen und zum Beispiel die erste Mannschaft (6er-Mannschaft) zurückgezogen werden soll, sind die Spieler auf den Positionen eins bis sechs der namentlichen Mannschaftsmeldung nicht für den Einsatz in der zweiten Mannschaft spielberechtigt.
Für Mannschaften (Bayernliga und tiefer), die bis zum 17.05. zurückgezogen werden, erhebt der BTV 50 Prozent der Mannschaftsnenngebühren. Für Mannschaften, die nach dem 17.05. zurückgezogen werden, erhebt der BTV die vollständige Höhe der jeweiligen Mannschaftsnenngebühr. Es fallen jedoch keine Bußgelder für einen corona-bedingten Rückzug von Mannschaften nach dem 17.5. an.
Der BTV hat sich auf vielfachen Wunsch der Vereine entgegen seinen bisherigen Aussagen dazu entschlossen, die namentliche Mannschaftsmeldung für die „Übergangssaison 2020“ nochmals zu öffnen. Er kann somit auf das eventuell veränderte Mannschaftsgefüge entsprechend reagieren. Die Vereine bekommen daher im Zeitraum vom 11. bis 24.05.2020 die Möglichkeit, die namentliche Mannschaftsmeldung für Spielklassen der Bayernliga und tiefer zu bearbeiten, inclusive der Bildung bzw. Veränderung einer Spielgemeinschaft. Die Neuausstellung einer Lizenz und der Lizenzwechsel ist allerdings nicht möglich. Die bestehenden Regeln zum Spielen in mehreren Altersklassen bzw. Vereinen gelten weiter unverändert. Der Termin für den Status „endgültig“ einer namentlichen Mannschaftsmeldung wird vom 16.04. auf den 01.06.2020 verschoben.
Die Leistungsklassenwertung kommt zum Tragen. Allerdings werden in den verantwortlichen Gremien des Deutschen Tennis Bundes je nach Verlauf der Saison für ganz Deutschland Anpassungen diskutiert.
Habt trotzdem Spaß auf dem Court, bleibt gesund, haltet Abstand und passt auf Euch auf!