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Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Jetzt gibt es ein totales Tennisverbot in Bayern. Ohne Vorankündigung hat die bayerische Staatsregierung nun auch den organisierten Freizeitsport auf Sportstätten unter freiem Himmel gänzlich untersagt. Grundlage ist die jüngst veröffentlichte 9. bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vom 01. Dezember.

Was heißt das konkret? Tennis ist in Bayern nicht nur in der Halle, sondern nun auch auf den Freiplätzen (Allwetterplätzen) offiziell verboten. Nur Profis und Kaderathleten dürfen überhaupt noch spielen.

Der BTV hat für diese Vorgehensweise und Entscheidung keinerlei Verständnis. Da die Staatsregierung eine differenzierte Betrachtungsweise bezüglich des Infektionsschutzes grundsätzlich ablehnt, wird der Bayerische Tennisverband, wie angekündigt, den Klageweg beschreiten.

Das waren noch Zeiten – und gar nicht so lange her… Golfen im schönen Bad Griesbach.

Auch Golf nicht möglich

Die seit dem 01. Dezember in Bayern geltenden neuen Coronavirus-Schutzmaßnahmen treffen auch die Golfclubs, denn wie in der Verordnung zu lesen ist, ist die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt. Davon sind die bayerischen Golfanlagen samt den Übungseinrichtungen und eventuellen Kurzplätzen betroffen.

Alles schlimm und unsere Geduld wird auf eine harte Probe gestellt… aber die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut.

Bleibt gesund, passt auf Euch auf und haltet Abstand!